Einordnung & Zielsetzung
Die rasante Entwicklung im Mobilitätsbereich erfordert eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Technischen Fahrzeuguntersuchung. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde die Charta 2030 ins Leben gerufen. Diese Initiative, unterstützt von über 18.000 Sachverständigen und Prüfingenieuren, zielt darauf ab, durch innovative Prüfmethoden und modernisierte rechtliche Rahmenbedingungen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Klimaziele nachhaltig zu fördern.
Einordnung
Was beinhaltet die Charta 2030?
Mit der Charta 2030 beziehen die Prüforganisationen mit ihren über 18.000 Sachverständigen und Prüfingenieuren in Deutschland Position zur Weiterentwicklung der Technischen Fahrzeuguntersuchung im Zuge einer rasant voranschreitenden Entwicklung im Mobilitätsbereich. Allein im Bereich der periodisch-technischen Fahrzeugüberwachung werden jährlich mehr als 30 Mio. Hauptuntersuchungen (HU) bzw. Periodic Technical Inspection (PTI) in Deutschland durchgeführt.
Die in der Charta 2030 vertretenen Positionen umfassen technisch bedingte Neuerungen, konkrete Beiträge zur Erreichung klima- und verkehrssicherheitspolitischer Ziele sowie Forderungen zur Gestaltung eines modernen und innovationsfördernden Rechtsrahmens im Bereich der technischen Fahrzeuguntersuchung auf nationaler und internationaler Ebene.
Einordnung
An wen richtet sich die Charta 2030?
Die Charta 2030 richtet sich an die Öffentlichkeit, ebenso wie an die Vertreter von Legislative und Exekutive. Darüber hinaus ist die Charta 2030 an Vertreter nationaler/internationaler Gremien und Verbände (u. a. CITA) sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Fachmedien adressiert.
Einordung
Charta 2030: Die Konkretisierung der Charta Fahrzeuguntersuchung 21
Die Charta Fahrzeuguntersuchung 21 wurde bereits im Jahr 2018 unter besonderer Berücksichtigung des hochautomatisierten und vernetzten Fahrens veröffentlicht und ist von den Positionen und technischen Schwerpunkten her nach wie vor aktuell. So konnten auf Basis der Charta 21 entsprechende Entwicklungen und Projekte (z. B. BMDV-gefördertes Verbundprojekt ErVast) erfolgreich initiiert werden. Die Charta 2030 konkretisiert die Charta 21 nun und erweitert dabei den Fokus auf die Themenschwerpunkte Digitalisierung, (Mobilitäts-) Daten sowie alternative Antriebe und Emissionen mit entsprechenden Handlungsbedarfen bis zum Jahr 2030.
Zielsetzung
Welchen Beitrag liefert die Charta 2030 zu Klimaschutz und Verkehrssicherheit?
Bereits seit mehreren Jahrzehnten sorgen die Prüforganisationen für Sicherheit und Vertrauen der Menschen im Umgang mit Technik sowie Fahrzeugen im Besonderen. Seit Einführung der HU/PTI im Jahr 1951 sowie den Begutachtungen und Typprüfungen im Rahmen von Fahrzeugentwicklung und Genehmigung tragen die Prüforganisationen wesentlich dazu bei, ein hohes Sicherheitsniveau der Fahrzeuge von heute und die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften zu gewährleisten.
Auch in Zukunft und im Zuge einer rasanten Automatisierung und Elektrifizierung der Fahrzeuge wird durch den Einsatz innovativer Prüftechnologien und -verfahren eine sichere und umweltschonende Mobilität ermöglicht.
Im Zeitalter zunehmend digitalisierter und vernetzter Fahrzeuge entwickeln Prüforganisationen Lösungen, um neuen Herausforderungen wie dem sicheren Umgang mit – und neutralen Zugang zu – Mobilitäts- bzw. Fahrzeugdaten zu begegnen. Entsprechende Trust-Center schützen hierbei die Interessen der Verbraucher und gewährleisten die Daten-Souveränität der Fahrzeughalter bzw. -nutzer.
Durch eine moderne und innovative Technische Fahrzeuguntersuchung und Fahrzeugüberwachung liefern die Prüforganisationen zudem einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung u. a. folgend genannter klima- und verkehrssicherheitspolitischer Ziele.
Klimaziele
- Bis 2030: "Fit for 55" – Verringerung Treibhausgasemissionen um 55 % innerhalb der EU (im Vergleich zu 1990)
- Bis 2050: "Green Deal" – Verringerung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen um 90 % innerhalb der EU
- Bis 2030: 15 Mio. zugelassene Elektrofahrzeuge in Deutschland
Verkehrssicherheitsziele
- Bis 2030: Verringerung der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr in Deutschland um 40 % im Vergleich zu 2021 (Pakt für Verkehrssicherheit des BMDV)
- Bis 2030: Reduktion der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr in der EU um 50 % im Zeitraum 2021 bis 2030 (Stockholmer Erklärung)
- Bis 2050: Erreichung der Vision Zero innerhalb innerhalb der EU